Gleichwohl räumte er in der gleichen Einvernahme ein, dass er bei seiner ersten Aussage bleibe, wonach er verstanden habe, dass sie sich bedroht gefühlt habe, schliesslich sei er ja auch einen Kopf grösser und doppelt so breit wie D.________. Ihm sei auch bewusst, dass er D.________ durch seine Körperhaltung und sein Auftreten sowie sein Verhalten in Angst und Schrecken versetze.