ee) aaa) Die Aussagen von D.________ blieben in sämtlichen Befragungen in den wesentlichen Zügen gleich und beschränken sich nicht nur auf die eigentlichen Tathandlungen, sondern beziehen sich auch auf die Entstehung der Auseinandersetzung und die Vorgeschichte von ihr und dem Beschuldigten. Sie weisen demzufolge einen hohen Detailgrad auf. Zudem schilderte D.________ nicht nur die wesentlichen Fakten, sondern auch ihre Gefühle und Gedanken zu den einzelnen Vorgängen. Sodann räumte sie ein, dass der Kantonsgericht Schwyz 68