Geschlagen habe er sie aber nie. Er verstehe aber deshalb, dass sie sich bedroht gefühlt habe. Sie kenne seine Kräfte und wisse, dass er sich nicht alles gefallen lasse (U- act. 8.3.06, S. 5 f.). Es sei aber nicht seine Absicht gewesen, ihr Angst einzujagen. Er sei einfach überfordert gewesen. Es sei peinlich und demütigend gewesen, dass sie so falsche Sachen vom Balkon geschrien habe (U- act. 8.3.06, S. 6). An der Schlusseinvernahme sagte er aus, D.________ habe nicht den Eindruck gemacht, als ob sie grosse Angst bekommen habe. Sie würden sich mittlerweile gut kennen und D._____