Nachdem sie in die gemeinsame Wohnung zurückgekommen sei und von dieser Auseinandersetzung erzählt habe, sei sie nervlich am Ende gewesen. Aufgrund der beiden Ereignisse von häuslicher Gewalt in den Jahren 2007 und 2011, bei denen er alle Schuld auf sich genommen habe, sei er mit dem gemeinsamen Sohn in den Keller gegangen und habe aufgeräumt. Er habe gewusst, dass er D.________ nun in Ruhe lassen müsse. Als er und der gemeinsame Sohn in die Wohnung zurückgegangen seien, sei D.________ in den Keller gegangen und kurz darauf in die Wohnung zurückgekehrt. Sie habe hysterisch herumgeschrien und ihn beschimpft.