Der Beschuldigte sei bereits in der Vergangenheit mehrmals gewalttätig geworden. Als der gemeinsame Sohn sechs Wochen alt gewesen sei, habe der Beschuldigte ihr unvermittelt einen Tritt von hinten in ihr Gesäss verabreicht, als sie den Sohn auf dem Arm gehalten habe. Sie habe danach Schmerzen im Steissbein gespürt und wochenlang nicht sitzen können. Des Weiteren habe er ihr einmal den Filter der Waschmaschine auf den Kopf geschlagen. Sodann habe er sie, als sie noch in Studen gewohnt hätten, den ganzen Sonntag durch das Haus geprügelt, weil sie sich geweigert habe, einen Brief an den Verkäufer des Hauses zu unterzeichnen, welcher der Beschuldigte geschrieben habe.