aufgefordert, das Messer zurückzubringen oder wenigstens aus der Wohnung zu schaffen. Er habe es aber dann in seinem Rucksack aufbewahrt. Als sie ihn gefragt habe, wozu er dieses Messer brauche, habe er erklärt, dass er sich verteidigen müsse, wenn er angegriffen werde (U-act. 8.3.05, Frage 12). Sie sei durch das Messer nie bedroht worden; sie glaube auch nicht, dass das Messer als Drohung gegen sie gemeint gewesen sei. Sicher sei man sich hier jedoch nie (U-act. 8.3.05, Frage 15). Sie habe sich im Büro eingeschlossen und das Bett vorgeschoben, weil sie grosse Angst gehabt habe und die Türe sowie deren Schloss nicht sehr stark seien (U-act. 8.3.05, Frage 16).