Sie habe durch sein Verhalten Herzrasen und sehr starke Angst bekommen und gedacht, dass es jetzt wieder passiere. Hinzu komme, dass er diese Messer zu Hause habe, weshalb man den Ausgang eines solchen Kontrollverlustes nicht abschätzen könne (U-act. 8.3.05, Frage 11). Er habe das grosse Rambomesser im November 2012 in Rapperswil gekauft. Sie habe ihn Kantonsgericht Schwyz 64