bbb) D.________ wurde am 3. Januar 2013 durch die Kantonspolizei (U- act. 8.3.05) und am 16. Januar 2013 sowie am 6. Februar 2013 durch die Staatsanwaltschaft befragt (U-act. 10.3.01 und 10.3.03). Sie sagte aus, dass sie aus ihrer Wohnung ausziehen müssten, weil der Beschuldigte mit allen Leuten Probleme habe. Sie sei seit einer Woche für den Umzug am Packen. Am 2. Januar 2013 sei es zu einer Auseinandersetzung gekommen, nachdem der Beschuldigte ihre Computersachen im Keller habe verschwinden lassen. Als sie ihn gefragt habe, wie er dazu komme, ihre Sachen zu nehmen, sei der Beschuldigte sehr aggressiv geworden und drohend auf sie zugekommen. Gleichzeitig habe er sie angeschrien.