Der Beschuldigte sei festgenommen worden und am 3. Januar 2013 habe der Bezirksarzt Dr. med. V.________ eine fürsorgerische Unterbringung angeordnet, woraufhin der Beschuldigte in die psychiatrische Klinik Zugersee nach Oberwil überführt worden sei (U-act. 8.3.01, S. 3). Anlässlich der polizeilichen Intervention vom 2. Januar 2013 stellten die ausgerückten Polizisten zwei Messer des Beschuldigten sicher (U-act. 5.3.01). Einerseits handelte es sich um ein Rambo III-Messer mit einer Länge von ca. 45 cm und anderseits um ein einhändig bedienbares Klappmesser „Inox“ (U- act. 5.3.03-05).