Tat abstreitet. Es muss deshalb vorwiegend auf äusserlich feststellbare Indizien und auf Erfahrungsregeln abgestellt werden, die einen Rückschluss von den äusseren Umständen auf die innere Einstellung des Beschuldigten erlauben (Niggli/Maeder, in: Niggli/Wiprächtiger [Hrsg.], Basler Kommentar, Strafrecht, Bd. I, 3. A., 2013, N 60 zu Art. 12 StGB). Auch wenn grundsätzlich allgemein bekannt ist, dass das Würgen eines Menschen zu Sauerstoffmangel im Gehirn oder zu Kehlkopfverletzungen führen kann (vgl. EGV-SZ 2013 Nr. A 4.1, E. 4c), hängt die Gefährlichkeit des Würgeangriffs auch von dessen Intensität und Dauer ab. Gemäss den Angaben von G.__