Der Tatbestand der einfachen Körperverletzung setzt innere oder äussere Verletzungen oder Schädigungen voraus, die mindestens eine gewisse Behandlung und Heilungszeit erfordern. Solche sind nicht erstellt, weshalb in Bezug auf den Tatbestand der Körperverletzung nur der Versuch einer einfachen Körperverletzung infrage kommt.