sein Fahrzeug bei der I.________ AG an und liess sie dort aussteigen. Nachdem D.________ ausgestiegen war, eilte der Beschuldigte schreiend vom Kieswerk her auf D.________ zu. Als er sie erreichte, stiess er sie von sich weg in Richtung des Fahrzeugs von G.________. Anschliessend rannte der Beschuldigte zum Auto von G.________, welcher sich immer noch auf dem Fahrersitz aufhielt, packte ihn mit einer Hand am Hals und schrie auch ihn an. Unklar ist, ob er G.________ durch das geöffnete Fenster packte oder ob er zuerst die Türe aufriss. Nachdem der Beschuldigte G.________ am Hals packte, würgte er diesen während einiger Sekunden, so dass G.________ keine Luft mehr kriegte.