bbb) An der ersten Einvernahme vom 18. Januar 2013 sagte der Beschuldigte aus, er habe gesehen, dass D.________ die Hosen heruntergezogen gehabt habe, welche sie erst hochgezogen habe, als er zum Auto von G.________ gegangen sei und dieser ausgestiegen sei. Er habe dann gesagt, sie seien beide Sauhunde und sei anschliessend in die Wohnung zurückgekehrt. An der zweiten Einvernahme vom 6. Februar 2013 erklärte der Beschuldigte, er sei zunächst am Auto vorbeigegangen, D.________ habe ihn aber nicht erkannt. Als sie ausgestiegen sei, sei er zu ihr gegangen und danach zum Auto, wo er gegenüber dem Fahrer beim offenen Fenster einen Würgegriff angedeutet habe. Zudem gestand er, D.___