chen Körperverletzung erfüllt. Hätte der Beschuldigte den Hals von G.________ für längere Zeit zugedrückt, hätte dies nicht nur zu einem Sauerstoffmangel im Gehirn, sondern zu gefährlichen Kehlkopfverletzungen, zu einer Unterdrückung der Blutzufuhr ins Gehirn und damit schliesslich zum Tod führen können. Dass G.________ keine körperlichen Verletzungen davongetragen habe, sei einzig darauf zurückzuführen, dass der Beschuldigte den Hals rechtzeitig aus eigenem Antrieb wieder losgelassen habe.