D.________ seine Frau sei und dass er (G.________) ein Sauhund sei, sonst nichts. Er habe keine Todesdrohungen ausgesprochen (U-act. 10.0.02, Frage 18). Es stimme, dass er D.________ weggestossen habe, allerdings nicht an der Brust, sondern an den Schultern. Er habe sie zurückgeschubst in Richtung des Autos, sie sei aber dadurch nicht umgefallen (U-act. 10.0.02, Frage 20). G.________ sei mit seinem Kopf nach hinten gegangen, weil er seine Pranken gesehen habe, mit denen er das Würgen angedeutet habe (U- act. 10.0.02, Frage 21).