Er habe die beiden angeschrien und gesagt, sie seien beide Sauhunde. Danach sei er in die Wohnung zurückgekehrt. Nach etwa einer halben Stunde habe D.________ an der Tür geläutet und ihn gebeten, sie reinzulassen, was er nach einigem Überlegen dann auch gemacht habe (U-act. 10.0.01, Frage 16). Es habe weder einen Griff an die Gurgel noch Drohungen gegeben. Er habe einen Schock gehabt, als er gesehen habe, dass D.________ die Hosen unten gehabt habe (U-act. 10.0.01, Frage 21; U-act. 10.0.02, Frage 13). Es stimme nicht, dass er hin- und hergerannt sei. Er sei zuerst am Auto vorbeigegangen und habe die beiden erkannt.