ddd) Der Beschuldigte sagte an den Einvernahmen vom 18. Januar 2013 (U- act. 10.0.01) und vom 8. März 2013 (U-act. 10.0.02) aus, D.________ sei in dieser Nacht nicht nach Hause gekommen und habe ihr Mobiltelefon nicht entgegengenommen, weshalb er sich Sorgen gemacht habe. Er sei dann nach draussen gegangen, um spazieren zu gehen. In der Kiesgrube habe er ein Auto stehen sehen. Als er zum Auto gegangen sei, habe er gesehen, dass D.________ mit einem Typ herumgeknutscht und die Hosen unten gehabt habe. Der Fahrer sei dann erschrocken und ausgestiegen. D.________ sei ebenfalls erschrocken und habe ihre Hose hochgezogen. Er habe die beiden angeschrien und gesagt, sie seien beide Sauhunde.