Der Beschuldigte sei dann zum Auto gerannt, in dem G.________ immer noch gesessen habe. Der Beschuldigte habe G.________ beschimpft und mit einer Hand am Hals gepackt. Dies habe sie deutlich gesehen (U-act. 8.4.02, Frage 7; U-act. 10.3.03, Frage 14). Er habe zu ihm gesagt: „Das ist meine Frau.“ Sie habe auch gehört, wie der Beschuldigte an sie gerichtet gesagt habe: „nicht mit so einem alten Mann“ (U- act. 8.4.02, Frage 8; U-act. 10.3.03, Fragen 10, 16 und 34). Eine Drohung gegenüber G.________ habe sie nicht gehört (U-act. 8.4.02, Fragen 9 und 16; U-act. 10.3.03, Frage 22). Sie könne sich aber nicht mehr an alles erinnern, ausserdem sei dies alles so schnell gegangen.