10.3.02, Fragen 9 und 21). Als er losgelassen habe, sei er an D.________ vorbeigerannt und zurück zum Haus gegangen. D.________ sei dann auch im Haus verschwunden. Er selber habe noch ungefähr 30 Minuten gewartet, ehe er weggefahren sei. Er habe sich überlegt, ob er eine Anzeige machen solle. Am Montag habe ihn dann D.________ angerufen und sie habe ihm von einer Anzeige abgeraten. Die Anzeige habe er letztlich gemacht, weil er erfahren habe, dass D.________ wieder vom Beschuldigten bedroht worden sei (U-act. 8.4.01, Fragen 7 und 12; U-act. 10.3.02, Frage 9).