cc) aaa) G.________ stellte am 17. Januar 2013 Strafantrag, gab aber unter dem Titel Privatklage an, sich nicht als Straf- und Zivilkläger beteiligen zu wollen (U-act. 3.4.01). Tags darauf stellte er nochmals einen Strafantrag, kreuzte auf dem Formular diesmal aber an, sich als Strafkläger beteiligen zu wollen (U-act. 3.4.02). In der Folge wurde er sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Bezirksgericht Einsiedeln als Privatkläger bezeichnet und behandelt. Mit Schreiben vom 20. August 2017 teilte G.________ dem Kantonsgericht mit, er verzichte ab sofort auf die Zustellung weiterer Akten, ohne sich jedoch zu seiner Stellung als Privatkläger zu äussern (KG-act. 71).