bbb) Danach sei er zur Fahrerseite des Personenwagens gerannt, habe mit hassverzerrtem Gesicht die Fahrertüre aufgerissen und daraufhin G.________ mit der linken Hand an der Kehle gepackt und diese während ca. zwei bis fünf Sekunden derart stark zugedrückt, dass G.________ keine Luft mehr bekommen habe. Dem Beschuldigten sei bewusst gewesen, dass das Würgen von G.________ zu einem Sauerstoffmangel in dessen Gehirn oder zu Verletzungen des Kehlkopfes führen könne. Dennoch habe er G.________ gewürgt, die Handlung aber aus eigenem Antrieb beendet, bevor es zu einer Schädigung an Körper oder Gesundheit gekommen sei.