aaa) Nachdem D.________ ausgestiegen sei und sich einige Schritte vom Personenwagen entfernt gehabt habe, sei der Beschuldigte schreiend aus dem Areal mit der Kiesgrube auf D.________ und den Personenwagen losgerannt und habe zunächst D.________ angeschrien und sie anschliessend an den Schultern von sich weg in Richtung des Personenwagens gestossen. Der Beschuldigte habe seine Lebensgefährtin D.________ wissentlich und willentlich weggestossen und die ihr dadurch zugefügte Beeinträchtigung der körperlichen Integrität zumindest in Kauf genommen.