Sie könne auch nicht sehr gut englisch. Ferner erinnerte sie sich nach Vorlage der Skizze vom 12. Februar 2013 daran, diese bei ihrer Einvernahme angefertigt zu haben. Soweit die Verteidigung vorbringt, F.________ habe sich erst nach Vorlage der Skizze daran erinnern können und daraus sinngemäss abzuleiten scheint, ihre Aussagen seien weniger glaubhaft, lässt Kantonsgericht Schwyz 38