E.________ habe aber seine Katze getreten und nicht nur beiseitegeschoben (KG-act. 133, S. 27 f., Frage 58). F.________ habe die Situation nicht sehen können, weil sie hinter der Türe gestanden und ihre Tochter angezogen habe (KG-act. 133, S. 27, Frage 59). Er habe lediglich einen Schlag angedeutet, daraufhin sei E.________ erschrocken und in die Türfalle gerannt (KGact. 133, S. 27, Frage 60).