dd) aaa) An der Berufungsverhandlung vom 14. November 2017 wurde F.________ als Zeugin befragt. Sie sagte im Wesentlichen aus, sie habe gesehen, wie ihr Sohn die Haustüre geöffnet und die Katze des Beschuldigten am Betreten des Treppenhauses gehindert habe, indem er sie mit seinem Fuss beiseitegeschoben habe (KG-act. 133 S. 10 f., Frage 21). Daraufhin habe der Beschuldigte E.________ einen Schlag auf dessen Hinterkopf versetzt (KG-act. 133 S. 10 f., Frage 21). Sie habe sowohl ihren Sohn als auch den Beschuldigten die ganze Zeit sehen können. Ihr Sohn sei mit dem Rücken zum Beschuldigten gestanden und habe diesen deshalb nicht sehen können (KG-act. 133 S. 10 ff., Fragen 21 ff.).