_ überzeugen, sie sage konstant und glaubhaft aus, dass der Beschuldigte hinter dem Jungen gestanden und gegen dessen Hinterkopf geschlagen habe. Der Vorfall könne sich nur so abgespielt haben, dass der Beschuldigte den Schlag gegen den Kopf des Jungen ausgeführt habe, weil dieser die Katze beiseitegeschoben habe. Nur so sei zu erklären, dass der Beschuldigte der ihm verhassten Familie Z.________ nach dem Vorfall ein Entschuldigungsschreiben überbracht habe (Vi-act. IX/I, S. 11). Kantonsgericht Schwyz 36