An der Einvernahme vom 18. Januar 2013 bestätigte der Beschuldigte gegenüber der Staatsanwaltschaft sinngemäss seine Aussagen und führte ergänzend dazu aus, das gerötete Ohr von E.________, das auf der Fotodokumentation zu erkennen sei, habe dieser sich selber zugefügt, weil er erschrocken sei und sich an der Türfalle gestossen habe (U-act. 10.0.01, Frage 16). Der Beschuldigte wiederholte im Wesentlichen seine Ausführungen zu diesem Vorfall an der Schlusseinvernahme vom 8. März 2013 (U-act. 10.0.02, Fragen 5-11) sowie an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 11. Dezember 2013 (Vi-act. IX, S. 5).