Ihr Sohn habe dann die Katze mit seinem rechten Fuss weggeschoben, damit die Katze nicht ins Haus habe gelangen können. Der Beschuldigte sei die Treppe hinab gekommen, zur Haupteingangstüre getreten, habe diese mit der linken Hand gehalten und mit der rechten Hand einmal gegen den Hinterkopf ihres Sohnes geschlagen. Ihr Sohn habe zu diesem Zeitpunkt einen Fahrradhelm getragen (U-act. 8.2.03, Frage 8; U-act. 10.1.02, Frage 33). Der Beschuldigte habe so- Kantonsgericht Schwyz 34