cc) aaa) F.________ wurde am 17. Oktober 2012 durch die Kantonspolizei (U-act. 8.2.01) und am 12. Februar 2013 durch die Staatsanwaltschaft befragt (U-act. 10.1.02) und sagte im Wesentlichen aus, sie sei am 30. September 2012 um 15:30 Uhr vor ihrer Wohnungstüre gestanden und habe beobachtet, wie ihr Sohn von innen die Haupteingangstüre geöffnet habe und die Katze des Beschuldigten in das Mehrfamilienhaus habe treten wollen. Ihr Sohn habe dann die Katze mit seinem rechten Fuss weggeschoben, damit die Katze nicht ins Haus habe gelangen können.