Riedo, Der Strafantrag, 2004, S. 467). F.________ stellte am 1. Oktober 2012 als gesetzliche Vertreterin ihres Sohnes E.________ Strafantrag gegen den Beschuldigten und konstituierte ihren Sohn gleichzeitig als Straf- und Zivilkläger, ohne jedoch die Zivilklage zu beziffern (U-act. 3.2.01). Somit liegt ein Strafantrag vor.