___ mit einem Fahrradhelm auf dem Kopf im Eingangsbereich des Mehrfamilienhauses an der H.________strasse xx in Trachslau gestanden und habe die Haupteingangstüre zu öffnen begonnen. Als er gesehen habe, dass die Katze des Beschuldigten den Eingangsbereich durch die geöffnete Türe habe betreten wollen, habe er dies verhindert, indem er die Katze mit seinem rechten Fuss beiseitegeschoben habe. Der inzwischen hinter E.________ getretene Beschuldigte habe dies gesehen und E.___