c) Sachverhalt vom 30. September 2012 (Anklageziff. 6) aa) Dem Beschuldigten wird sodann vorgeworfen, am 30. September 2012 um ca. 15:30 Uhr E.________ einen Schlag gegen die rechte Seite seines behelmten Hinterkopfes versetzt zu haben. Gemäss Anklage vom 3. April 2013 sei der damals sechsjährige E.________ mit einem Fahrradhelm auf dem Kopf im Eingangsbereich des Mehrfamilienhauses an der H.________strasse xx in Trachslau gestanden und habe die Haupteingangstüre zu öffnen begonnen.