Gemäss dem Polizeirapport stimmen die damals gemachten Aussagen von D.________ und des Beschuldigten insofern überein, als beide bestätigten, dass es zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sei. Widersprüchlich sind die Angaben aber dahingehend, dass D.________ ausführte, der Kantonsgericht Schwyz 32