cc) aaa) D.________ sagte in der Befragung vom 3. Januar 2013 zum Vorfall vom 2. Januar 2013 aus, der Beschuldigte habe ihr im Jahr 2011 mit der Faust auf den Kopf geschlagen. Damals sei die Polizei gekommen (U- act. 8.3.05, Frage 32 S. 12). Gemäss dem Polizeirapport vom 13. Juni 2011 meldete D.________ am 13. Juni 2011 um 11:23 Uhr der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Schwyz, sie habe eine Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten und die Kantonspolizei müsse vorbeikommen. Vor Ort habe D.________ erklärt, es sei zu einem Streit gekommen, weil der Beschuldigte keinen Führerausweis mehr habe.