b) Sachverhalt vom 13. Juni 2011 (Anklageziff. 5.1.1) aa) Der Beschuldigte wurde angeklagt, er habe am 13. Juni 2011 um ca. 11:23 Uhr seine damalige Lebenspartnerin D.________ in der gemeinsamen Wohnung an der H.________strasse xx in Trachslau anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung von hinten mit der Faust auf den Hinterkopf geschlagen. D.________ habe dadurch Kopfschmerzen erlitten. Der Beschuldigte sei bereits vor dem 13. Juni 2011 wiederholt gegen D.________ tätlich geworden. Den Schlag habe der Beschuldigte wissentlich und willentlich versetzt und die dadurch zugefügte Beeinträchtigung der körperlichen Integrität von D.________ zumindest in Kauf genommen.