2. Verfahrensablauf Die erstinstanzliche Hauptverhandlung fand am 11. Dezember 2013 statt (Viact. XI). Gleichentags fällte die Vorinstanz das Urteil und eröffnete dieses am 13. Dezember 2013 im Dispositiv (Vi-act. X). Obwohl der Beschuldigte bereits am 19. Dezember 2013 die Berufung anmeldete und Art. 84 Abs. 4 StPO vorsieht, dass das begründete Urteil innert 60 Tagen, ausnahmsweise innert 90 Tagen, zuzustellen ist, versandte die Vorinstanz das begründete Urteil erst am 30. Juni 2016 (Vi-act. XII).