Der Beschuldigte reichte am 20. Oktober 2017 eine E-Mail mit wirrem, beleidigendem und zum Teil drohendem Inhalt beim Kantonsgericht ein und führte darin unter anderem was folgt aus (KG-act. 110): Hallo, ihr verdammten, wirtschaftskriminellen, alkohliker inzucht Missgeburten Leider muss ich euch Missgeburten enttäuschen, ich werde nie mehr in den Kanton Schwyz gehen. Vorher scheisse ich in Euren Mund, sodass ihr daran erstickt. Ihr habt meine halbe Familie getötet, beziehungsweise töten lassen. Hier die Auflistung: (…) Mich habt ihr alkohliker inzucht Hurensöhne 40 Jahre terrorisiert. Angefangen, ein Tag vor meiner Konfermation.