Zudem sei aufgrund des Unfalls des Beschuldigten fraglich, ob das Gutachten rechtzeitig erstellt werden könne (KG-act. 96). Die Verfahrensleitung beauftragte mit Verfügung vom 28. September 2017 erneut Dr. S.________ mit der Erstellung einer Ergänzung zum Ergänzungsgutachten vom 3. Juli 2017 evtl. in Zusammenarbeit mit Frau Dipl.-Psych. N.________ (KG-act. 97). Sodann wurde Frau lic. phil. T.________ mit Verfügung vom 3. Oktober 2017 aufgefordert, einen aktuellen Verlaufsbericht einzureichen (KG-act. 100); dieser Aufforderung kam sie am 6. Oktober 2017 nach (KG-act. 102). Mit Editionsverfügung vom 11. Oktober 2017 wurde Frau lic.