Nachdem die Parteien Gelegenheit erhielten, zum weiteren Verlauf des Verfahrens Stellung zu nehmen, beschloss die Strafkammer, die Berufungsverhandlung auf den 14. November 2017 zu verschieben (KG-act. 90, S. 4). Gleichentags erging die entsprechende Vorladung (KG-act. 85) sowie eine Editionsverfügung, mit welcher die Kantonspolizei Schwyz aufgefordert wurde, sämtliche Einträge im Polizeijournal der letzten sechs Monate betreffend den Beschuldigten herauszugeben (KG-act. 87). Die Kantonspolizei Schwyz reichte am 21. September 2017 die Journaleinträge betreffend den Beschuldigten ein (KG-act. 92/1). Kantonsgericht Schwyz 17