Die Rechtsvertreterin von D.________, Rechtsanwältin Q.________, erklärte mit Eingabe vom 3. Mai 2017, dass D.________ den Prozess aus Kostengründen ohne sie weiterführen wolle bzw. werde (KG-act. 43b). D.________ teilte mit Schreiben vom 24. Juli 2017 mit, dass sie vom Beschuldigten mehrere E-Mails mit zum Teil drohendem Inhalt erhalten habe und reichte diese E- Mails ein (KG-act. 58 und 58/1).