Am 4. Mai 2017 beauftragte die Verfahrensleitung einerseits Dr. S.________ evtl. in Zusammenarbeit mit Frau Dipl.-Psych. N.________, ein Ergänzungsgutachten zum psychiatrischen Gutachten von Herrn med. pract. R.________ vom 25. Febru- Kantonsgericht Schwyz 15 ar 2013 über den Beschuldigten zu erstellen (KG-act. 42) und holte anderseits einen aktuellen Verlaufsbericht der Therapeutin des Beschuldigten, Frau lic. phil. T.________, ein (KG-act. 43a). Dr. S.________ erstattete das Ergänzungsgutachten am 3. Juli 2017 (KG-act. 51).