__ diagnostizierten psychischen Erkrankung bei den zuständigen Stellen einzuholen, namentlich dem gegenwärtigen und allfälligen weiteren Therapeuten. 2. Gestützt auf die eingeholten Berichte sei ein Ergänzungsgutachten, allenfalls ein neues Gutachten, allenfalls ein zusätzlicher Bericht durch eine sachverständige Person einzuholen, wobei die Thematik der Rückfallgefahr sowie der Massnahmen zu erörtern sei.