B. a) Mit Eingabe vom 19. Dezember 2013 meldete der Beschuldigte beim Bezirksgericht Einsiedeln die Berufung gegen dieses Urteil an (KG-act. 2). Das Bezirksgericht Einsiedeln versandte das begründete Urteil am 30. Juni 2016 (Vi-act. XII, S. 23; KG-act. 3). Am 25. Juli 2016 reichte der Beschuldigte die Berufungserklärung ein und stellte folgende Rechtsbegehren (KG-act. 4): 1. Ziff. 2, 3, 6, 7 und teilweise (volle Kostenauflage an den Beschuldigten) Ziff. 8, Ziff. 10 und Ziff. 11 des angefochtenen Urteils seien aufzuheben.