_) oder in einem Umkreis von weniger als 500 Metern zu diesem Gebäude, - im Gebäude an der K.________strasse zz, 6418 Rothenthurm (Wohnort von D.________) oder in einem Umkreis von weniger als 500 Metern zu diesem Gebäude. 2. Der Verurteilte kann jederzeit bei der zuständigen Verfahrensleitung ein Begehren um Aufhebung der Ersatzmassnahmen stellen. 3. Die Kosten für diesen Beschluss im Betrag von CHF 700.00 und die Entschädigungsfolgen verbleiben bei der Hauptsache. 4. (Rechtsmittelbelehrung) 5. (Zufertigung)