Kantonsgericht Schwyz 13 d) Das vom Bewährungsdienst des Kantons Schwyz zu kontrollierende Verbot, sich an folgenden Orten aufzuhalten: - im Gebäude an der H.________strasse xx in Trachslau (Wohnort der Familie Z.________) oder in einem Umkreis von weniger als 500 Metern zu diesem Gebäude, - im Gebäude an der K.________strasse zz, 6418 Rothenthurm (Wohnort von D.___