Waffen, Waffenzubehör und Munition (SR 514.54) zu erwerben und das Verbot, derartige Waffen zu besitzen. c) Das vom Bewährungsdienst des Kantons Schwyz zu kontrollierende Verbot, mit den nachfolgenden Personen Kontakt aufzunehmen, wobei dieses Verbot auch jegliche Veranlassung zur Kontaktaufnahme über Drittpersonen umfasst, ausgenommen den Kontakt über die verfahrensbeteiligten Anwälte: - X.________, H.________strasse xx, 8840 Trachslau, - F.________, H.________strasse xx, 8840 Trachslau. Kantonsgericht