___ bis zur Rechtskraft des Urteils des Bezirksgerichtes Einsiedeln SGO 2013 001 vom 11.12.2013 die folgenden Ersatzmassnahmen angeordnet: a) Die Auflage, sich unverzüglich einer monatlichen, regelmässig durch den Bewährungsdienst des Kantons Schwyz zu kontrollierenden, ambulanten psychotherapeutischen Therapie zur Behandlung der im Gutachten vom 25.02.2013 diagnostizierten psychischen Erkrankung zu unterziehen, allenfalls unter Beizug von medikamentösen Massnahmen. b) Das Verbot, Waffen im Sinne des Bundesgesetzes über