CHF 26'444.70 Untersuchungskosten; CHF 1'200.00 Verfahrenskosten Zwangsmassnahmengericht Schwyz gemäss Verfügungen vom 24.04. und 01.11.2013; CHF 10'710.35 Kosten der amtlichen Verteidigung. Diese Kosten werden dem Verurteilten auferlegt. 9. Dem amtlichen Verteidiger wird das ausstehende Resthonorar in Höhe von CHF 9'710.35 nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Entscheides aus der Gerichtskasse ausgerichtet. 10. Dieser Entscheid ist durch die Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln zu vollziehen.