_, sozialpsychiatrischer Dienst Lachen, ambulant in Behandlung ist. 4. Soweit mein Klient freizusprechen ist, sei auf allfällige Zivilforderungen der Privatkläger schon gar nicht einzutreten. Im Übrigen wären die Zivilforderungen auf den Zivilweg zu verweisen. Insbesondere ist die Zivilforderung von D.________ abzuweisen. 5. Alles unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge. 6. Die beschlagnahmten Gegenstände sind meinem Klienten vollumfänglich herauszugeben.