_ war bereits vor dem 13. Juni 2011 wiederholt gegen D.________ tätlich geworden, indem er ihr im Jahr 2006 einen Tumblerfilter an den Kopf warf, ihr im April 2007 mit der Faust einen Schlag gegen den Oberschenkel, im Juli 2007 einen Schlag auf den Kopf und am 2. September 2007 einen Faustschlag in die Magengegend versetzte und sie gleichentags an den Haaren zerrte, sowie indem er ihr am 23. November 2008 mit dem Handy in der Hand auf die rechte Hüftseite und am 2. De- Kantonsgericht Schwyz 7